Die wunderbare Welt von Isotopp

AN.ON: Thilo Weichert lädt ein

Avatar of @isotopp@infosec.exchange Kristian Köhntopp - November 1, 2006

Am 24.11.2006 findet in Berlin am BMWi die Abschlußveranstaltung des Projektes “Starke Anonymität und Unbeobachtbarkeit im Internet ” (AN.ON) statt. AN.ON entwickelt und betreibt den vom BMWi geförderten Anonymisierungsdienst AN.ON/JAP , unter anderem in Zusammenarbeit mit dem ULD Schleswig-Holstein . Die finanzielle Projektförderung durch das BMWi läuft zum Ende des Jahres 2006 aus.

Das Programm der Veranstaltung findet man im Flyer (PDF).

Anonyme Kommunikation ist in Zeiten der Vorratsdatenspeicherung wichtiger denn je. Sie ist auch eine Vorraussetzung für die Durchführung freier, gleicher und geheimer Wahlen etwa von Computern zu Hause. Ob und wie AN.ON/JAP nach dem Auslaufen der Förderung fortgesetzt wird, ist noch unklar und wird laut Programm des Flyers auf der Abschlußveranstaltung leider auch nicht als Programmpunkt thematisiert.

Ein Jahr auf der Straße

Avatar of @isotopp@infosec.exchange Kristian Köhntopp - October 31, 2006

Jetzt bin ich genau ein Jahr lang für MySQL auf der Straße gewesen. Eigentlich begann alles schon ein wenig früher, als ich meinen Resturlaub Anfang September 2005 dazu verwendet habe, am MySQL Consulting Bootcamp 2005 in München teilzunehmen und mich dort auch zertifizieren zu lassen. Zwei Monate später, am 1. November, habe ich dann meinen neuen Job angetreten.

Die ersten zwei Wochen habe ich Peter Zaitsev beim c’t DVD-Shop Benchmark begleitet und dabei eine Menge über MySQL Performance Tuning gelernt. Meine erste Reise hat mich nach Stockholm geführt, wo mir Tobias Asplund dann die Grundlagen des Geschäfts gezeigt hat und mein erster Alleinflug ging gleich danach nach Trondheim, wo ich nicht nur Replikation bis zum Abwinken habe spielen können, sondern auch gleich noch gelernt habe, daß Migrationen nach 5.0 nicht immer ganz einfach sein müssen. Den November habe ich in Amsterdam abgeschlossen, wo ich von Kai mit der “Using und Managing MySQL”-Class druckbetankt worden bin, und Kai und ich mit Eric vom (damals) JDBC-Connector-Team durch die Kneipen gezogen sind.

MuT 64er 10/86

Avatar of @isotopp@infosec.exchange Kristian Köhntopp - October 26, 2006

Im März 1983 bekam ich meinen ersten eigenen Computer, einen Commodore 64. Meiner war das alte Modell mit braunen statt schwarzen Funktionstasten und dem VIC I, bei dem die linken Ränder von Sprites immer flackerten. Im Sommer 1983 kam dann eine 1541 dazu.

Irgendwann in dieser Zeit zog ich außerdem aus der Probsteier Pampa in die tosende Großstadt, nach Kiel. Dort lernte ich irgendwo an den üblichen Diskettentauschstellen Daniel kennen. Das war gut, denn so kannte ich jemanden, der wie ich im Gegensatz zu den üblichen Kopierkiddies auch selber was machte. Ob das, was wir da gemacht haben überhaupt technisch möglich war, hat uns nur am Rande interessiert.

MySQL Performanceprobleme mit einem Profiler analysieren

Avatar of @isotopp@infosec.exchange Kristian Köhntopp - October 14, 2006

Oprofile ist ein Profiler. Und zwar einer, der die Performance Measurement Instrumentation verwendet, die in moderne CPUs eingebaut ist, wenn diese vorhanden ist. Der Profiler braucht also keine speziell für Profiling compilierten Binaries, sondern zieht sich statische Samples des Programmzählers aus dem laufenden System und analysiert diese: Es findet heraus, welcher Prozeß gerade aktiv ist, welche Bibliothek in diesem Prozeß gerade verwendet wird und wenn Symboltabellen vorhanden sind (Kein “strip” auf die Bibliothek oder das Programm angewendet), dann weiß Oprofile sogar, welche Funktion oder Methode gerade aktiv ist.

Google kauft YouTube

Avatar of @isotopp@infosec.exchange Kristian Köhntopp - October 10, 2006

Google Pressemeldung :

Google Inc. announced today that it has agreed to acquire YouTube, the consumer media company for people to watch and share original videos through a Web experience, for $1.65 billion in a stock-for-stock transaction. Following the acquisition, YouTube will operate independently to preserve its successful brand and passionate community.

Bezahlt wurden 1.65 Milliarden US-Dollar in Aktien.

Kris vs. 2xMSA 30

Avatar of @isotopp@infosec.exchange Kristian Köhntopp - October 4, 2006

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Ein MSA-30 Array mit 14 Platten.

Liebes Tagebuch!

Heute bin ich gegen eine HP 585 und zwei MSA 30 angetreten und ich bin mir nicht ganz sicher, wer gewonnen hat. Aber laß mich von vorne erzählen.

Wie Du weißt, liebes Tagebuch, berechnet sich die Anzahl der Zugriffe, die man von einer einzelnen Platte pro Sekunde erwarten kann, wie folgt: 1000 ms/(Average Seek Time in ms + Rotational Delay in ms + Transfer Time in ms). Die Average Seek Time kann bei einer guten Platte schon mal 4 ms klein sein, bei schlechten Platten auch mal 8 ms groß.

MySQL: Zeichensatz-Grundlagen

Avatar of @isotopp@infosec.exchange Kristian Köhntopp - October 1, 2006

Markus fragt:

Durch … wechseln wir gerade unseren Root-Server. Dort habe ich bereits das Gentoo-Basissystem am fluppen. Bei der Umstellung möchte ich gleich von MySQL 4 auf 5 wechseln.Dabei stellt sich die Frage, ob ich das System nicht gleich von latin1 auf utf-8 umstellen soll. Sollte ich lieber bei latin1 bleiben und alles so migrieren oder doch den großen Wurf zu utf-8 wagen?

Die Frage habe ich ihm schon beantwortet, aber versprochen, das Thema noch einmal im Blog “in groß” durchzudeklinieren. Hier also der Zeichensatz-Artikel redone.

Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek

Avatar of @isotopp@infosec.exchange Kristian Köhntopp - September 22, 2006

Deutsche Politiker haften nicht für die Produkte ihrer Arbeit. Dadurch unterscheidet sich ihre Tätigkeit von der so ziemlich aller anderen Leute. Unsere Politiker haben ein Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek beschlossen, das am 22. Juni diesen Jahres verkündet worden ist. Das Gesetz ist offensichtlich in grandiosem Unverständis über die Natur des Netzes gemacht worden, aber wer nicht haftet, darf halt auch öffentlich dumm sein.

Schauen wir also mal:

In §14 definiert dieses Gesetz eines Ablieferungspflicht für Medienwerke, die nach §14 (3) auch Webseiten (“Medienwerke in unkörperlicher Form”) erfaßt. §14 (4) legt fest, daß die Ablieferung binnen einer Woche zu erfolgen hat. §15 legt fest, daß der Ablieferungspflichtige derjenige ist, der berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, für dieses Blog also ich. §16 definiert, daß die Ablieferung unentgeltlich und auf eigene Kosten bei der Deutschen Nationalbibliothek zu erfolgen habe, wobei Medienwerke in unkörperlicher Form auch zur Abholung bereitgestellt werden können. Dann hat die Bereitstellung allerdings nach den Maßgaben der Bibliothek zu erfolgen.

Urteilsbegründung zu GPL in Deutschland vor Gericht durchgesetzt

Avatar of @isotopp@infosec.exchange Kristian Köhntopp - September 22, 2006

Nachtrag zu GPL in Deutschland vor Gericht durchgesetzt :

Aus der Urteilsbegründung:

Die GPL ist auf das Rechtverhältnis zwischen den Urhebern und der Beklagten anwendbar. Die drei Softwareprogramme [ msdosfs, initrd und mtd ] werden unstreitig ausschließlich unter den Bedingungen der GPL lizensiert. Im Fall der freien Software ist anzunehmen, daß der Rechteinhaber durch die unterstellung des Programms unter die GPL ein ANgebot an einen bestimmten Personenkreis abgibt, das von den Nutzern durch Vornahme der zustimmungsbedürftigen Handlung angenommen wird; insoweit wird man von einem Verzicht auf den Zugang der Annahmeerklärung (§151 BGB) ausgehen können.Zudem könnte sich der Beklagte dann, wenn die GPL nicht durch Einbeziehung auf das Rechtsverhältnis anwendbar wäre, auf keinerlei Berechtigung zur Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung der drei Softwareprogramme berufen, so daß ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung zu bejahen wäre. Insbesondere kann in den Bedingungen der GPL keinesfalls ein Verzicht auf Urheberrechte und urheberrechtliche Rechtspositionen gesehen werden. Denn die GPL sieht gerade vor, daß die zunächst jedermann erteilte Nutzungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsfreiheit durch die Einräumung eines nichtausschließlichen Nutzungsrechts bei Verstoß gegen die GPL automatisch erlischt (vgl. Dreier/Schulze, aaO, §69a, Rz. 11)….Gemaß Ziff 4. der GPL … fällt das zunächst gewährte Nutzungsrecht automatisch an den Urheber zurück, wenn der Nutzer gegen die in Ziff. 2 der GPL niedergelegten Verhaltenspflichten verstößt. Die dortigen Verhaltenspflichten sehen insbesondere vor, daß der Nutzer mit jeder Kopie einen Haftungsausschluß veröffentlicht, auf die GPL hinweist und einen Lizenztext beifügt sowie den Sourcecode des Programmes offen legt.

GPL: Marktdurchdringung ist kein Wert an sich

Avatar of @isotopp@infosec.exchange Kristian Köhntopp - September 19, 2006

Kommentar zu GPL in Deutschland vor Gericht durchgesetzt.

Ich glaube nicht das bei der BSD Lizenz ein Konstruktionsfehler vorliegt. Ich denke, es war beabsichtigt das auch “Codeklauer” damit Geld verdienen können. Man könnte auch sagen, das dies die wahre Freiheit ist. Übrigens kann mit GPL Software auf ähnlicher Weise Geld verdient werden. Was machen denn die Distributoren, auch wenn das jetzt etwas überspitzt ist. Es wird niemand daran gehindert GPL Software zu verkaufen. Sie müssen nur die GPL einhalten, was bedeutet die Lizenz mitliefern und dürfen die Hinweise auf die GPL im Code nicht entfernen.