/b/ wie “Verzweiflung”

Netzpolitik.org weist auf das Positionspapier “Eckpunkte für eine Novelle des Jugendmedienstaatsvertrags ” (PDF) der CDU hin. Dort findet man die Idee, neben den bekannten Kennzeichnungen der Altersstufen “6”, “12”, “16” und “18” eine weitere aufzunehmen: “B” für Blogs.
Bei netzpolitik.org findet man das lustig, aber der Hintergrund ist ernst. Zum besseren Verständnis hier noch einmal der Verweis auf Unerwünschte Freiheiten von Holger Bleich bei der c’t, um die Interessenlage der Player in Erinnerung zu rufen.
Die Idee des “Kennzeichen /b/” ist eine direkte Folge des besonderen Schutzes der Familie und der Jugend im Grundgesetz, also der Verpflichung des Staates zum Jugendschutz vs. den Willen eine Pornoindustrie haben zu wollen.
In Lang: Die Verpflichtung zum Jugendschutz ergibt sich in Deutschland aus dem Grundgesetz und ist nicht leicht “weg” zu bekommen. Der Staat muß sie also erfüllen, oder ihre Erfüllung glaubwürdig simulieren. Er tut das mit dem Jugendschutzgesetz, dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und einigen anderen Dingen.
Im Internet gibt es nun eine Reihe von Firmen, die auch Inhalte von Deutschland aus publizieren wollen, die nach dem Jugendschutzgesetz, dem Staatsvertrag etc jugendgefährdend sind. Damit diese Anbieter auch von Deutschland aus operieren können (und damit auch in Deutschland steuerpflichtig sind!), muß der Staat eine Möglichkeit schaffen, daß sie das können, ohne daß er seine grundgesetzliche Verpflichtung zum Jugendschutz verletzt.
Das hat er mit dem neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag versucht, ist aber an den Eigenschaften des Mediums Internet gescheitert. Denn während in traditionellen Medien Anbieter von Inhalten kommerziell sind, und daher ein Interesse haben, sich dieser Regulierung zu unterwerfen und ein möglichst niedriges, gerade noch zulässiges Rating zu erwerben, um ein möglichst großes Publikum zu erreichen, ist dies im Internet nicht mehr der Fall.
Hier haben nichtkommerzielle Anbieter (unter anderem die genannten Blogs) das Interesse daran, möglichst kostengünstig rechtssicher zu agieren. Und wenn das bedeutet “Kinder müssen draußen bleiben”, dann bevorzugen sie eben dieses Rating. Nicht im Sinne der Jugendschützer.
Diese Disparität zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Anbietern killt den Regulierungsmechanismus und der Versuch des neuen Staatsvertrages ist daran gestorben.
Die Marke /b/ ist der Versuch, einen Ausweg zu finden und den kommerziellen deutschen Pornoanbietern endlich einen Weg ins Netz zu bauen, der gangbar ist, ohne vom nichtkommerziellen “Ich will doch nur ein Blog betreiben”-Netz einen Shitstorm ins Gesicht geblasen zu bekommen.