Datenschutztheater: Google Analytics ist amtlich datenschutzkonform

isotopp image Kristian Köhntopp -
September 15, 2011
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Heise Newsticker titelt “Google Analytics ist amtlich datenschutzkonform”:

Der Streit um datenschutzrechtliche Bedenken zu Googles Web-Analysedienst Analytics scheint beendet zu sein. Nach Angaben des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar, der für Google zuständig zeichnet, ist für deutsche Webseitenbetreiber ein “beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics ab sofort möglich”.

In diesem Fall war es der hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar, der sich im September 2009 über Google Analytics echauffierte.

Google Analytics ist ein Trackingdienst, der in etwa genau dasselbe macht wie ein [IVW Zählpixel]({* link _posts/2011-08-10-ivw-jetzt-datenschutzkonform-updated.md %}), die auch von hamburg.de eingesetzt werden - hamburg.de hatte die Web-Präsenz von Caspar gehosted (Wir erinnern uns: Caspar mußte seine Web-Präsenz erst einmal offline nehmen, als das herauskam).

Caspars Kritik an Google Analytics zog sich unter anderem daran hoch, daß die Verarbeitung der Daten durch Google außerhalb von Deutschland oder Europa erfolgte. Wie schon in dem Artikel über die IVW Zählpixel erwähnt, versteifen sich die Datenschützer außerdem auf die IP-Adresse als personenbezogenes Datum (der Artikel und C is for Cookie erklären wieso das einerseits Unsinn und andererseits Datenschutztheater ist).

Nach 2 Jahren härtester Verhandlungen ist das Ergebnis wie folgt: Google Analytics ist auch in Deutschland legal.

Caspars Erfolge:

  1. Das Google-Analytics Opt-Out, das vorher schon für alle wichtigen Browser verfügbar war, ist nun auch für Randgruppenbrowser zu haben.
  2. Das letzte Byte der IP-Adresse kann (und muß für Anbieter mit Geschäftssitz in Hamburg!) maskiert werden. Naturgemäß wird die IP-Adresse vollständig zu Google übertragen (Datenpakete müssen schließlich irgendwo ankommen), aber Google hat auf Drängen von Caspar zugesagt, diese Adreßverkürzung auf Servern durchzuführen, die sich physikalisch in Europa befinden (witzlos!?! ).
  3. Damit dem deutschen Recht genüge getan wird, müssen alle Anwender von Google Analytics einen 11-seitigen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google Deutschland schließen.

Außerdem müssen Anwender, die Google Analytics auf ihrer Site einsetzen, in ihren Datenschutzerklärungen darauf hinweisen.

Soweit der Theaterdonner des Datenschutztheaters.

Was ändert sich praktisch nach 2 Jahren härtester Verhandlungen?

  • Ein Haufen Papier wird in die ABC-Straße in Hamburg geschickt werden.
  • Anwender von GA müssen ihre bisherigen Google Analytics Statistiken löschen lassen, weil sie ja böse und illegal sind (nicht, daß man da personenbezogene Daten raus extrahieren könnte, das ist alles ja aggregiert - aber die sind ja ohne Vertrag und unter Verwendung naturbelassener verstrahlter Voll-IPs generiert worden).
  • Eine Zeile JS wird in den GA-Aufruf eingefügt, um die IP-Adreßmaskierung anzufordern.

Damit sendet das böse Google Analytics endlich nicht mehr meine IP-Adresse direkt zu amerikanischen Servern, sondern Bedarfsträger müssen auf die europäischen Google-Server zugreifen, um an die Daten zu kommen. Und Google muß auf andere, wirksamere und stabilere Identifikationsmerkmale als IP-Adressen zurückgreifen, um Browser zu identifizieren (Google Login-Cookie, UTMA oder User-Agent).

Zur Perspektive: Unterdessen ist es weiterhin vollkommen Datenschutz-konform , daß die amerikanische Regierung meine innerdeutschen Überweisungen von in Europa betriebenen Bankrechnern abschnorchelt.

Danke, Johannes Caspar, für diesen wesentlichen Beitrag zur Rettung der Welt.

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