DE-Mail - Wieso Sicherheit?

Netzpolitik
verweist auf
Golem
verweist auf
die Frankfurter Rundschau
.
Die deckt auf: DE-Mail ist nicht sicher, weil es nicht durchgehend
verschlüsselt, sondern “Auf den Servern jedoch werden die Mails aus
technischen Gründen kurz entschlüsselt und sofort wieder verschlüsselt”.
Das muß wohl auch so sein, jedenfalls wenn man Antivirus und Antispam implementieren will, insofern scheint die Lösung erst mal grob legitim zu sein, auch wenns komisch klingt.
Komisch klingen tut es aber noch aus einem anderen Grund:
Die Vertraulichkeit ist im Kontext DE-Mail nicht primär relevant, denn DE-Mail war nie designed um sicher im Sinne von vertraulich zu sein. Es geht stattdessen um die Schaffung von Rechtssicherheit und das ist im wesentlichen keine technische, sondern eine juristische Konstruktion, bei der die technischen Maßnahmen nur qualifizierende Begleiterscheinungen sind, die die juristische Fiktion von DE-Mail stützen sollen. Daher laufen Verweise auf PGP und ähnliches auch am Thema vorbei.
Das entscheidende Merkmal ist nicht die technische Konstruktion von DE-Mail, sondern das DE-Mail Gesetz (PDF, Entwurf), das festlegt, daß auf Grund der besonderen technischen Konstruktion von DE-Mail besondere juristische Regeln wirksam werden. Diese stellen eine DE-Mail dann je nach Versandart einem Brief oder einem eingeschriebenen Brief oder einem eingeschriebenen Brief mit Empfängeridentifikation und Rückschein gleich.
Das passiert aber nicht wegen der tollen Technik, sondern auf der rechtlichen Grundlage des noch zu schreibenden DE-Mail Gesetzes - für einen Techniker ist das juristischer Schamanismus, weil die technischen Garantien des Verfahrens aus der technischen Sicht eben genau das nicht leisten, was das Gesetz dann anordnet.
Für den Kunden/Endnutzer sind auch andere, juristische und nur am Rande technische Überlegungen wichtig, aus denen man DE-Mail wahrscheinlich eher nicht nutzen will.
Beweislastumkehr: Das DE-Mail Gesetz baut sich einen Anscheinsbeweis ein, d.h. der Richter muß bis zum Beweis des Gegenteiles per Gesetz annehmen, daß DE-Mail sicher ist und zuverlässig zustellt. Es obliegt dem Kläger, Fehler in DE-Mail nachzuweisen, die Vertraulichkeit oder Zuverlässigkeit des Systems betreffen, wenn er Recht bekommen will.
Timeout: Es obliegt dem Inhaber eines DE-Mail Postfaches, dieses auch regelmäßig zu leeren. Eine Sendung an ein Postfach gilt auch bei Nichtabholung nach 3 Tagen als zugestellt. (Golem : “Loggt sich ein Nutzer nicht ein, soll ein Schreiben dennoch am dritten Tag nach der Absendung als zugestellt gelten, ähnlich wie bei der Zustellung per Briefpost.”)
Bedarfsträger: Alle DE-Mail Implementierungen sind Webmailer. Die Mail liegt physikalisch außerhalb des Herrschaftsbereiches des Postfachinhabers. Jeder Bedarfsträger und sein Hund können Zugriff auf das angeblich ach so sicher verschlüssselte Postfach bekommen, zum Teil auch ohne Richtervorbehalt.
Es gibt sicher noch mehr gute Gründe gegen DE-Mail, aber mir persönlich reichen schon diese 3.