Auf der Suche nach einem funktionierenden Urheberrecht

isotopp image Kristian Köhntopp -
May 13, 2010
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Letztes Jahr um diese Zeit schrieb ich in Politik, Polemik und eine Agenda über die Probleme, die sich aus gemeinsamer Werkschaffung und spontaner Kooperation ergeben, wenn man etwa der Herausgeber eines Buches ist oder Anime-Filme für den deutschen Markt synchronisiert, aber auch, wie solche Projekte in einzelnen Fällen anfangen, ihre ursprüngliche Zielsetzung zu transzendieren und beginnen, neue Originale zu schaffen statt anderer Leute Werke zu übersetzen, adaptieren oder erweitern. Mit ein wenig Systematik kann man das sogar in kooperative Regeln fassen und institutionalisieren.

Dieser Tage lese ich auf Carta einen faszinierenden Artikel Den gordischen Knoten durchschlagen – Ideen für ein neues Urheberrechtskonzept von Till Kreuzer. Der wiederum stellt erst einmal heraus, was das Problem mit dem aktuellen Urheberrecht denn seiner Meinung nach ist, und das ist in etwa derselbe Gedanke wie bei mir oben:

Kreativität entfaltet sich zunehmend kollektiv. Werke entstehen massenhaft in heterogen und synergetisch im virtuellen Raum zusammenwirkenden Communities. Das Netz und entsprechende Software („der Code“) ermöglichen es, die kreative Schaffenskraft Tausender zu bündeln werden, um Open-Content-Projekte wie Wikipedia oder Open Source Software (wie Linux) zu großem Erfolg zu führen oder riesige Plattformen wie Flickr oder YouTube mit Leben zu füllen.

Kreuzer führt aus, wie das Urheberrecht in allen seinen Novellen und Körben genau dieser Veränderung nicht Rechnung trägt, sondern noch immer beseelt ist vom Modell des auf Pergament kritzelnden Autors, der alleine in seinem Kämmerchen das Werk verfaßt („Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.“ – § 2 Absatz 2 UrhG, der „Werkbegriff“) - und dies, sowie die mangelnde Differenzierung führt zu einer “Legitimationskrise des Urheberrechts”.

Angesicht der strukturellen Änderungen da draußen im Netz ein ziemlicher Euphemismus:

Die Masse der Rechtsverletzungen, deren breite gesellschaftliche Akzeptanz, das Unverständnis und die allgemeine Ignoranz gegenüber der (Urheber-)Rechtsordnung dürfte in der Geschichte der staatlichen Regulierung einzigartig sein. Das Versagen des Systems wird zudem angesichts der Massenbewegungen der Open-Content- und Open-Source-Communities deutlich, die sich bewusst von den überbordenden Auswirkungen des Urheberrechts abwenden und sich eine eigene Rechtsordnung setzen.

Wie aber das Konzept ‘Urheberrecht’ reparieren? Ist es überhaupt noch reparierbar?

Kreuzer setzt beim rechtstheoretischen Begründungsansatz für das Urheberrecht an: jedem Menschen sind die Früchte seiner körperlichen und geistigen Tätigkeit zuzuordnen (und darum gibt es in Europa auch ein Urheberpersönlichkeitsrecht). Der Bug, so Kreuzer, ist die Konzentration auf den Urheber, mit dem immer wieder von der Politik gebrachten Argument “Das Urheberrecht dient dazu, dem Urheber die Früchte seiner Arbeit und seine ideellen Interessen zu sichern”, das angesichts von aktuellen Autorenverträgen der Rechteverwerter und Verlage schon mal Unsinn ist. Diese Sichtweise jedenfalls, so Kreuzer, führt auch zu einem vollkommenen Fehlen von Nutzerrechten im Urheberrecht: Es gibt kein einklagbares (!) Recht auf Privatkopie oder auf Verfügbarkeit einer erwerbbaren Kopie oder Lizenz, geschweige denn irgendeine Regulierung der dabei verlangbaren Preise.

So ergeben sich für Autoren, die neues auf der Basis von altem Schaffen wollen zum Teil hanebüchene Probleme. Man lese einmal Sita Sings The Blues FAQ , Abschnitt Copyright & Distribution (TL;DR , und Copying is not theft ) oder schaue sich When Copyright goes bad an.

Oder lese Dinge wie Now that was a bit lazy of you rockstar (TL;DR: Firma will DRM-freie Version ihres eigenen DRM-geschützten Spiels verkaufen, nimmt Crack aus dem Internet, um das DRM loszuwerden und verkauft das als offizielle Retail-Version).

Urheberrecht, angeblich geschaffen um die Kreativität zu fördern, wird zunehmend zu einer Belastung für den kreativen Prozeß, aber auch für Wissenschaft, Lehre und Ausbildung. Urheberrechtsverstöße sind nicht nur an der Tagesordnung, sie sind notwendig, um arbeiten zu können. Kreuzer formuliert das so:

Wikipedia, die Blogosphäre, YouTube, Linux und Flickr verändern und revolutionieren ganze Kulturindustrien, obwohl sich kaum einer der Beitragenden um das Urheberrecht schert oder auch nur hierüber informiert ist. Seit es innovative Selbstdarstellungs-, Vermarktungs- und Distributionsmodelle wie Netlabels oder Myspace gibt, erfährt die musikalische Kreativität und Vielfalt einen unglaublichen Aufschwung. Und welch eine Informationstiefe und -vielfalt, welch einen „Markt der Meinungen“ haben das „Web 2.0“, die Foren, social communities und Blogosphäre gebracht. All diese Formen kreativer Entfaltung und Äußerung funktionieren von Seiten der Akteure weitest gehend ohne Berufung auf ihre Urheberrechte, ohne Klagen, Abmahnungen und Strafverfolgung. Und sie können meist nur so funktionieren.

Nach der Analyse wendet sich Kreuzer konstruktiver Arbeit zu.

Die erste Idee: Er will den Schutzzweck und damit die rechtliche Basis des Urheberrechts neu formulieren, damit das Urheberrecht multipolar wird und es Kreativen möglich wird, “auf den Schultern von Riesen zu stehen”:

„Urheberrechte werden nur dann und insoweit gewährt, als sie die Erzeugung, Veröffentlichung und Nutzung von kreativen Schöpfungen fördern und keine höherrangigen widerstreitenden Interessen beeinträchtigen. Regelungen des geschriebenen Rechts, die diesem Ziel zuwiderlaufen, sind unzulässig.“

Dies stellt Schutzinteressen der Urheber den Nutzungsinteressen und Gemeinwohlbelangen gleich und gibt der Politik und der Jurisdiktion den Spielraum, den sie brauchen, die jetzigen Probleme angehen zu können.

Die zweite Idee: Ein werkbezogenes Schutzrecht, also Differenzierung. Er führt das nicht im Detail aus, aber Anmerkungen weiter vorne im Text machen deutlich, daß es ihm vor allen Dingen auch um eine dem Werk angemessene Schutzdauer geht. Für Skulpturen eine andere als für tagesaktuelle Meldungen oder Nachrichtenfilmchen…

Die dritte Idee: Nutzungsfreiheiten als originäre Einschränkungen des Schutzumfangs. Durch die Einführung von Nutzerrechten und Nutzungsfreiheiten ergeben sich Schranken für den Rechteinhaber hinsichtlich des Verfügungsrechtes über das Werk. Dadurch können nicht nur Gemeinwohlprobleme besser gelöst werden, sondern auch Lizensierungsprobleme wie etwa bei ‘Sita sings the blues’ oder dem Grey Album wären leichter in den Griff zu bekommen.

(Dies ist immer noch zu lang für ein TL;DR und enthält selbst mehrere solche. Aber vielleicht ermutigt es ja jemanden, den Originalartikel dann doch noch mal von vorne bis hinten zu lesen, denn der ist wichtig)

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