Löschen statt Sperren

FDP und CSU streiten über Websperren . Und zwar auf hohem intellektuellen und sprachlichem Niveau. Das Wort des Tages heute also: “Scheinaktionsmus”. Weil: Was die Welt wirklich braucht ist echter Aktionsimus !
Unterdessen fragt der CSU-Europaabgeordnete Manfred Weber wieso “die Löschung von Daten keine Zensur sei, aber das reine Sperren.”
Das, lieber Herr Weber, fängt schon mal damit an, daß bei einer Löschung von Daten der jeweils Betroffene quasi zwangsläufig davon erfährt und dadurch dann auch die Möglichkeit hat, die ihm zustehenden Rechtsmittel einzulegen. Falls Ihnen rein hypothetisch einmal durch ein bedauerliches Versehen in einem Einzelfall etwa ein Wikileaks-Video mit auf die Kinderporno-Sperrliste geraten sollte. Falls die Löschung aber legitim ist, dann ist durch sie das betreffende Material an dieser Stelle für alle aus dem Netz geräumt und nicht nur für die Deutschen, die zufälligerweise gerade nicht Google DNS verwenden. In jedem Fall erzwingt die Löschung so die Einhaltung von Qualitätsstandards bei der Erstellung und Umsetzung von Löschlisten und ermöglicht weiterhin einen gesellschaftlichen Diskurs zu diesem wichtigen Thema, während eine Sperrung nur einen Mantel des Schweigens über ein Thema deckt, bei dem schon viel zu viel geschwiegen wird.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), hatte Leutheusser-Schnarrenberger einen “Denkfehler” unterstellt, wenn sie die Wirkungsweise des Löschens in der realen Welt auf die virtuelle Welt des Internets übertrage. Im Unterschied zum Buch ließen sich im Internet Seiten mit rechtswidrigem Inhalt nicht einfach entfernen. “Denn das vermeintlich Gelöschte wird vorher auf Computer heruntergeladen und taucht später an vielen neuen Stellen wieder auf.”
Das, lieber Herr Uhl, zwingt mich ihnen einen “Denkfehler” zu unterstellen. Wir sagen zwar umgangssprachlich ‘Der Inhalt wurde gesperrt’, aber was gesperrt wurde ist der Zugriff auf einen Ort, einen Hostnamen oder eine URL. Das heißt im Unterschied zu dem, was der Sprachgebrauch suggeriert, ist es bei einer Sperrung möglich, das vermeintlich Gesperrte vorher auf Computer herunterzuladen, und es taucht dann später an vielen neuen Stellen wieder auf. Zudem wirkt die Sperrung nicht auf den Inhalt selbst, sondern nur auf einen kleinen Teil der Rezipienten - die Inhalte sind also gar nicht wirklich für alle unzugänglich (nicht mal für viele). Und schließlich hinterläßt die Weise, wie sie die Formulierung ‘staatliche Unwerturteile’ verwenden, bei mir einen komischen Beigeschmack. Ich wünschte, sie würden das anders formulieren.