Der CCC vernichtet den Hamburger Wahlstift

isotopp image Kristian Köhntopp -
November 17, 2009
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“Millions of starlings swarming at dusk before settling in the woods below.” – Gail Johnson (CC-BY-NC)

Der Hamburger Wahlstift sah zunächst ja mal aus wie eine gute Idee: Der Wähler wählt mit einem Stift auf einem Blatt Papier und kreuzt ganz normal an, welche Partei er wählen will. Der Stift ist jedoch in Wahrheit ein Scanner, der ein Muster vom Papier abliest, das dem Stift mitteilt, an welcher Stelle der Wähler sein Kreuz macht. Der Stift zählt so die Wahl und kann ausgelesen werden. Durch regelmäßiges Auslesen des Stiftes hat man dann ratzfatz ein Wahlergebnis, und wenn die Wahl angefochten wird, kann man immer noch die Zettel auszählen.

Das hat so nicht funktioniert: Der Stift war zwar PTB-geprüft, aber der Scope der Prüfung war falsch gewählt.

Geprüft wurde nämlich nur der Stift und nicht das System Stift-Papier. Durch vertauschen der Scanmuster auf dem Papier konnte der CCC das System leicht hacken: Der Wähler kreuzt CDU an, aber der Stift registriert und zählt SPD. Zugleich hatte die Hamburger Bürgerschaft das Wahlgesetz so geändert, daß das Ergebnis des Stiftes und nicht das Papierkreuz maßgeblich sein sollten. Das Ergebnis: Ein Desaster - der Hack des CCC kurz vor der Wahl verhinderte den Einsatz des teuren Stiftes.

Die Arbeitsgemeinschaft Wahlstift versuchte nun juristisch gegen den CCC vorzugehen - vergebens:

Der Hackerverein konnte in den wesentlichen Punkten das Recht auf Publikation seiner Erkenntnisse über klaffende Sicherheitslücken im Wahlstiftsystem verteidigen und kann weiterhin seine Ergebnisse veröffentlichen….Der Angriff gegen das digitale Papier trifft den technologischen Kern des Systems, das auf der Aufzeichnung der Position des Wahlstifts mit Hilfe eines feinen Musters auf dem Papier beruht. Eine effektive Abwehr gegen diesen Angriff ist kaum realisierbar und wäre nicht vom Wähler überprüfbar….In dem Beschluß des OLG Hamm ist klargestellt, es sei eine “Tatsache, dass die Manipulation des Anoto-Papiers durch den Beklagten keine unwahre Tatsachenbehauptung darstellt”

Der Hamburger Wahlstift ist damit als Wahlcomputer erledigt.

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