Unfälle mit dem Bundestrojaner

Wie in Der Bundestrojaner durchdekliniert versprochen:
[ Mit dem Bundestrojaner bekommt ] der Staat einen Mechanismus, der für den angepriesenen Zweck vorab erkennbar ungeeignet ist, weil er die notwendigen Richtlinien zur gerichtsfesten Beweiserbringung nach Definition nicht erfüllen kann.
Und zwar berichtet der Deutschlandfunk von zwei Eindringversuchen deutscher Geheimdienste in fremde PCs.
In einem Fall ist der Schädling nach etwa zwei Wochen bemerkt worden, weil er im Ernst versucht hat, 120GB hochzuschießen, im zweiten Fall ist der Schädling sofort bemerkt worden und durch ein Programm ersetzt worden, das statt Daten blöden Scheiß geuppt hat.
In einem Fall hat man den Eindringling mit einem physikalischen Einbruch in die Wohnung des Besitzers auf dessen installiert, in einem anderen Fall wollte man den Eindringling mit verseuchten CDs installieren, die dem Eigentümer zugespielt worden. In diesem Fall wurde der Eindringling jedoch auch versehentlich auf Rechnern unbeteiligter Dritter installiert - so wurden nicht nur Daten von Unbeteiligten kopiert, sondern der betreffende Geheimdienst hat sich gleich selbst geDoSt.
Aber, so die taz , unsere Innenminister haben ihre Geheimdienste auch so komplett nicht im Griff:
Eigentlich war alles gar nicht so gemeint, sagt Staatssekretär Lutz Diwell (SPD), eine Schlüsselfigur des jüngsten deutschen Geheimdienstskandals. Diwell hat im Sommer 2005 als Innenstaatssekretär die Dienstvorschrift unterzeichnet, die dem Verfassungsschutz den Zugriff auf private Festplatten erlaubte. Er habe dabei aber geglaubt, dass es nur um die Beobachtung geschlossener Internet-Foren gehe. Dass der Verfassungsschutz auf dieser Grundlage auch den Inhalt privater Computer ausspähen könnte, sei ihm überhaupt nicht bewusst gewesen, erklärte er jetzt über seine Sprecherin der taz.
So viel zum Thema Vertrauensvorschuß . “Der Bürger darf den Diensten hier einen Vertrauensverschiß geben…”