CSO vs. Sony

isotopp image Kristian Köhntopp -
November 6, 2005
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Update zu Nützliche Kombinationen :

Als Chief Security Officer ist man natürlich verantwortlich dafür festzulegen, welche Software auf den Rechnern einer Firma installiert werden darf. Ein Rootkit gehört sicherlich nicht dazu. Welche CDs sind also für das Hören in der Firma zu verbieten, weil sie sonst Firmenrechner verseuchen?

Hier die Antwort von Sony mit der kompletten Liste :

Every Sony BMG release starting April 1, 2004 has been suject to content protection technology.

Für die Kosten für das Entfernen bereits installierter Rootkits wahrscheinlich der Arbeitnehmer aufzukommen, der die CD ins Laufwerk geschoben hat, und der kann dann versuchen, diese an Sony weiter zu reichen - so schätze ich jedenfalls die Rechtslage ein, aber ich bin kein Jurist. Vielleicht mag jemand mit mehr Ahnung von der Sache mal dazu Stellung nehmen?

Wie sagt die Tagesschau so schön:

Wohlgemerkt: Alle die unerwünschten Nebenwirkungen und Gefahren treten nur bei den Nutzern auf, die die CD legal erworben haben. Wer die Musikstücke als Raubkopien runtergeladen hat, hat derlei Ungemach nicht zu befürchten.

Dem ist wohl nix mehr hinzuzufügen.

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